Das Prüfsiegel
Der Nachweis liegt als PDF in Ihrer Ablage — gesehen hat ihn dort niemand. Das Siegel bringt ihn dorthin, wo Ihre Klimaaussage steht: in die Fusszeile, auf die Nachhaltigkeitsseite, neben die Aussage selbst. Ein Klick führt auf die Belegseite, wo die Unterschrift im Browser der prüfenden Person nachgerechnet wird.
Was das Siegel sagt — und was nicht
Es sagt
- dass zu einer bestimmten Seriennummer ein Registereintrag besteht,
- dass dieser Eintrag als stillgelegt ausgewiesen ist,
- dass TerraSol das an einem bestimmten Tag geprüft hat,
- und unter welcher Nummer der Nachweis dazu abrufbar ist.
Es sagt nicht
- dass Sie, Ihr Produkt oder Ihre Tätigkeit klimaneutral seien,
- dass das zugrunde liegende Klimaprojekt geprüft worden sei,
- dass eine Treibhausgasbilanz vorliege,
- und es ist keine Zertifizierung durch eine akkreditierte Stelle.
Der Wortlaut des Siegels lässt sich darum nicht frei beschriften. Änderbar sind Nummer, Gültigkeit und Prüf-Link — die Tatsachen also, nicht die Behauptung. Ein frei beschriftbares Siegel wird über kurz oder lang zu «klimaneutral», und dann haftet die Verwenderin nach Art. 3 Abs. 1 lit. x UWG für eine Aussage, die dieser Nachweis nie getragen hat.
Siegel zusammenstellen
Angaben aus Ihrem Nachweis
So sieht es aus
Der graue Rahmen gehört nicht zum Siegel; er zeigt nur, wie es auf einem hellen beziehungsweise dunklen Hintergrund wirkt.
Code zum Einsetzen
Wohin es gehört — und wohin nicht
Am stärksten wirkt das Siegel unmittelbar neben der Aussage, die es belegt: unter dem Absatz über Ihre Kompensation, neben der Mengenangabe im Nachhaltigkeitsbericht, im Fussbereich der Produktseite, um die es geht.
Nicht in den Seitenkopf und nicht neben das Firmenlogo. Ein Prüfsiegel an dieser Stelle liest sich als Auszeichnung für das ganze Unternehmen — und wird damit zu genau der pauschalen Umweltaussage, gegen die der Nachweis Sie eigentlich absichern soll.
Gültigkeit
Das Siegel trägt ein Ablaufdatum: zwölf Monate ab Prüfdatum. Das ist keine Schikane, sondern der Unterschied zwischen einer Tatsache und einer Dauerbehauptung. Ein Siegel ohne Datum sagt «geprüft» im Präsens — auf unbestimmte Zeit, für einen Registerstand, den niemand mehr nachvollzieht. Mit Datum sagt es, was tatsächlich geprüft wurde, und wann.
Nach Ablauf nehmen Sie das Siegel entweder herunter oder lassen den Registerstand erneut prüfen; Sie erhalten dann einen neuen Nachweis mit neuer Nummer und neuem Siegel. Ein Folgenachweis kostet dasselbe wie der erste — die Preisliste kennt dafür keine Sonderposition, und wer regelmässig prüfen lässt, fährt mit einem Kontingent günstiger.
Das Siegel lädt nichts nach
Der Code, den Sie oben erhalten, ist reines HTML: kein Skript, kein Stilblatt, kein Bild von einem fremden Server. Solange niemand darauf klickt, erfährt TerraSol nichts über die Besucherinnen Ihrer Website — keine IP-Adresse, keinen Seitenaufruf, keinen Zeitpunkt.
Das ist bewusst so gebaut. Ein Siegel, das eine Grafik von uns nachlädt, würde bei jedem Seitenaufruf die IP-Adresse Ihrer Besucherinnen an uns übermitteln — dieselbe Konstruktion, für die das Landgericht München I am 20. Januar 2022 im Fall der eingebundenen Google-Schriften Schadenersatz zugesprochen hat. Sie brauchen für unser Siegel weder einen Hinweis in der Datenschutzerklärung noch eine Einwilligung.
Was mit dem Siegel nicht zulässig ist: es zu verändern, den Wortlaut zu ersetzen, das Ablaufdatum zu entfernen, es nach Ablauf stehen zu lassen, es auf Produkte oder Aussagen zu beziehen, die der Nachweis nicht abdeckt, oder daraus «von TerraSol zertifiziert» zu machen. Einzelheiten in Ziffer 7 der AGB; das Nutzungsrecht endet mit der Gültigkeit des Nachweises.
Massgebend ist immer der Nachweis selbst, nicht das Siegel. Was er bestätigt, steht wörtlich unter «Gegenstand und Verwendung».
Warum wir nicht «Zertifikat» und nicht «Verifizierung» sagen
Für die Tätigkeit, um die es hier geht, führt die Schweizerische Akkreditierungsstelle SAS den Typ Validierungs- und Verifizierungsstelle nach ISO/IEC 17029. Diese Akkreditierung wird derzeit noch nicht angeboten; die SAS erarbeitet die Grundlagen dafür. Es gibt in der Schweiz also gegenwärtig niemanden, der für die Prüfung von Treibhausgasaussagen akkreditiert wäre — und darum auch kein Zertifikat, das diesen Namen verdiente. Davon zu unterscheiden sind die Validierungs- und Verifizierungsstellen, die das BAFU für Schweizer Kompensationsprojekte zulässt (Art. 11a CO₂-Verordnung); die Stilllegung von Bescheinigungen gehört nicht zu deren Aufgaben, sie läuft über das Register.
Wir nennen das Ergebnis, was es ist: einen Prüfnachweis aus einer Registerprüfung. Geprüft werden Tatsachen, die im Register bereits eingetreten sind — Stilllegung, Menge, Begünstigter und Einmaligkeit der Seriennummer. Das ist keine Zertifizierung, die ein Produkt, ein System oder eine Person gegen eine Spezifikation prüft, und keine Validierung oder Verifizierung von Kompensationsprojekten, die vom BAFU zugelassenen Stellen vorbehalten ist. Beides behaupten wir nicht.